Die Berechtigten oder Zahlungsempfänger sollen 
        
            - 1.
- 
                Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung von Bedeutung sind, und 
- 2.
- 
                eine gewünschte Änderung der Zahlungsweise 
        unmittelbar dem Renten Service mitteilen. Die Berücksichtigung von Namensänderungen setzt voraus, daß diese dem Renten Service nachgewiesen werden.