Die Berechtigten oder Zahlungsempfänger sollen
- 1.
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Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung von Bedeutung sind, und
- 2.
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eine gewünschte Änderung der Zahlungsweise
unmittelbar dem Renten Service mitteilen. Die Berücksichtigung von Namensänderungen setzt voraus, daß diese dem Renten Service nachgewiesen werden.