Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.4.2000 I 337;
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Einfuhr aus einem Drittland und Durchfuhr,
Ausfuhr
Dritter Abschnitt Innergemeinschaftliches Verbringen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für das
innergemeinschaftliche Verbringen
Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften
für das Verbringen in Schutzgebiete
Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für abgegrenzte Gebiete
Vierter Abschnitt Registrierung, Kennzeichnung und
Behandlung von Holz
Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen