(PflBeschauV 1989)
Pflanzenbeschauverordnung

Ausfertigungsdatum: 10.05.1989


§ 13b PflBeschauV 1989 Anforderungen

Die in Anhang IV Teil A Kapitel II der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen innergemeinschaftlich nur verbracht werden, wenn sie den in dort jeweils aufgeführten Anforderungen entsprechen.