Das Pflanzengesundheitszeugnis oder das Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
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Bezeichnung des ausstellenden Pflanzenschutzdienstes
- 2.
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Name und Adresse des Absenders
- 3.
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Name und Adresse des Empfängers
- 4.
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Ursprungsort der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse
- 5.
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Transportmittel
- 6.
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Grenzübertrittsort
- 7.
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Zahl, Menge und Beschreibung der Packstücke, botanischer Name der Pflanzen, Name der Pflanzenerzeugnisse
- 8.
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Angaben über die durchgeführten Untersuchungen, ggf. über Entseuchung und Desinfizierung
- 9.
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Datum und Ort der Ausstellung
- 10.
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Unterschrift des Beauftragten
- 11.
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amtlicher Stempel.