(PflBeschauV 1989)
Pflanzenbeschauverordnung

Ausfertigungsdatum: 10.05.1989


§ 2 PflBeschauV 1989 Einfuhrverbot für Schadorganismen

Die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.