Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 3 G v. 23.6.2017 I 1693
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Dritter Abschnitt
Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung
des Verfahrens
Sechster Teil Insolvenzplan
Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Achter Teil Eigenverwaltung
Neunter Teil Restschuldbefreiung
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Ausländisches Insolvenzverfahren
Dritter Abschnitt Partikularverfahren über das Inlandsvermögen
Dreizehnter Teil Inkrafttreten