(InsO)
Insolvenzordnung

Ausfertigungsdatum: 05.10.1994


§ 210 InsO Vollstreckungsverbot

Sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 unzulässig.