Holzmechanikerausbildungsverordnung (HolzmechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin


Ausfertigungsdatum: 19.05.2015

Stand: Ersetzt V 806-22-1-12 v. 25.1.2006 I 255 (HolzMAusbV 2006)

Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen
Unterabschnitt 4 Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen
Abschnitt 4 Zusatzqualifikation CAD- und CNC-Technik Holz
Abschnitt 5 Schlussvorschriften