Holzmechanikerausbildungsverordnung (HolzmechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin
Ausfertigungsdatum: 19.05.2015
Stand: Ersetzt V 806-22-1-12 v. 25.1.2006 I 255 (HolzMAusbV 2006)
Abschnitt 1  Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2  Zwischenprüfung
Abschnitt 3  Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1  Allgemeines
Unterabschnitt 2  Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
Unterabschnitt 3  Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen
Unterabschnitt 4  Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen
Abschnitt 4  Zusatzqualifikation CAD- und CNC-Technik Holz
Abschnitt 5  Schlussvorschriften