Holzmechanikerausbildungsverordnung (HolzmechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 19.05.2015


§ 18 HolzmechAusbV Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens,
2.
Fertigungstechnik,
3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.