Holzmechanikerausbildungsverordnung (HolzmechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 19.05.2015


§ 24 HolzmechAusbV Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes,
2.
Montagetechnik,
3.
Maschinentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.