Ausfertigungsdatum: 19.05.2015
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Montieren eines Innenausbaus oder
eines Bauelementes | mit 50 Prozent, |
Montagetechnik | mit 30 Prozent, |
Maschinentechnik | mit 10 Prozent, |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Montagetechnik“, „Maschinentechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn