Fischwirtausbildungsverordnung (FischwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin


Ausfertigungsdatum: 26.02.2016

Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
Abschnitt 4 Schlussvorschriften