Fischwirtausbildungsverordnung (FischwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

Ausfertigungsdatum: 26.02.2016


§ 5 FischwAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.