Fischwirtausbildungsverordnung (FischwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

Ausfertigungsdatum: 26.02.2016


§ 9 FischwAusbV Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Fischereiliche Nutzung sowie
2.
Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.