Fischwirtausbildungsverordnung (FischwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

Ausfertigungsdatum: 26.02.2016


§ 14 FischwAusbV Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Fischereitechnik,
2.
Fang und Vermarktung,
3.
Fischereiliche Bewirtschaftung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.