Ausfertigungsdatum: 26.02.2016
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Motoren- und Maschinentechnik mit | 20 Prozent, | 
| Fangtechnik mit | 20 Prozent, | 
| Nautik und Navigation mit | 20 Prozent, | 
| Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung mit | 30 Prozent, | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn