Fischwirtausbildungsverordnung (FischwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

Ausfertigungsdatum: 26.02.2016


§ 2 FischwAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.