Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr


Ausfertigungsdatum: 13.12.2010

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 3.5.2018 I 566

I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
II. Führen von Kraftfahrzeugen
3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
6. Fahrerlaubnis auf Probe
7. Fahreignungs-Bewertungssystem
8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
III. Register
1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
2. Fahreignungsregister
IV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften