Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Ausfertigungsdatum: 13.12.2010


§ 40 FeV Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.