Ausfertigungsdatum: 13.12.2010
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1679 — 1680)
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) | Vordrucknummerierung | |||
Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. | ||||
Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers |
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Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig. | ||||
Führerschein-Nr. (soweit vorhanden): | ||||
Fahrerlaubnisbehörde: | ||||
Ort: | ||||
Ausstellungsdatum: | ||||
Ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr am: | ||||
(Stempel) | ||||
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Name, Vorname: | ||||
geboren am: | in: | |||
ist berechtigt, Kraftfahrzeuge folgender Klasse/n zu führen: | ||||
Klasse | Erteilungsdatum | Klassenbezogene Beschränkung/Auflagen/Zusatzangaben gem. Anlage 9 FeV | ||
AM | ||||
A1 | ||||
A2 | ||||
A | ||||
B | ||||
C1 | ||||
C | ||||
D1 | ||||
D | ||||
BE | ||||
C1E | ||||
CE | ||||
D1E | ||||
DE | ||||
L | ||||
T | ||||
Allgemeingültige Beschränkungen/Auflagen/Zusatzangaben:
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