(BeurkG)
Beurkundungsgesetz


Ausfertigungsdatum: 28.08.1969

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 18.12.2018 I 2639

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Beurkundung von Willenserklärungen
4. Beteiligung behinderter Personen
5. Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
Dritter Abschnitt Sonstige Beurkundungen
Vierter Abschnitt Behandlung der Urkunden
Fünfter Abschnitt (zukünftig in Kraft)
Sechster Abschnitt Verwahrung
Siebter Abschnitt Schlußvorschriften
1. Verhältnis zu anderen Gesetzen
a) Bundesrecht
b) Landesrecht
c) Amtliche Beglaubigungen
d) Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
e) Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
f) Bereits errichtete Urkunden
g) Verweisungen
2. Geltung in Berlin
3. Inkrafttreten