(BeurkG)
Beurkundungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.08.1969


§ 74 BeurkG

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.