(BeurkG)
Beurkundungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.08.1969


§ 43 BeurkG Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde

Bei der Feststellung des Zeitpunktes, zu dem eine private Urkunde vorgelegt worden ist, gilt § 42 Abs. 2 entsprechend.