(BeurkG)
Beurkundungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.08.1969


§ 72 BeurkG

Die bundes- oder landesrechtlich vorgeschriebene Beidrückung des Dienstsiegels bei Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird durch die öffentliche Beurkundung ersetzt.