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Urteile für Gerichtskosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Danach standen für die Gerichtskosten und die Vergütung des weiteren Beteiligten noch 446,22 € zur Verfügung. 3 Die Vergütung für die Tätigkeit des weiteren Beteiligten hat das Insolvenzgericht antragsgemäß in Höhe von 1.713,50 € festgesetzt. Zugleich hat es angeordnet, dass auf die Vergütung die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen anzurechnen seien....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 204/11
...Mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte sie Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen in Höhe von insgesamt … € (Vergleich: … €, Gerichtskosten: 328 €, Darlehenszinsen … €) geltend. 3 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte die Einkommensteuer für 2010 mit Einkommensteuerbescheid vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 65/13
2018-04-11
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 12/18
...Gerichtskosten werden gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VZOG nicht erhoben. Wegen des Gegenstandswerts wird auf § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG hingewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 39/12
...Von den Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger 59 % und der Beklagte 41 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beklagte 66 % und der Kläger 34 %. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 11.814,42 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 153/14
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden für das Rechtsbeschwerdeverfahren vollständig, für die übrigen Instanzen zu 22% der Stadt Wuppertal auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 182/17
...Es entsprach schon deshalb billigem Ermessen, der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, weil sie den angefochtenen Bescheid aufgehoben und damit die Kläger klaglos gestellt hat. 12 Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG. Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 9/16
...September 2015 KostL … (IV B 86/14) setzte die Kostenstelle des BFH für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde Gerichtskosten nach Nr. 6500 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) von 10.672 € fest. Dabei wurde ein Streitwert von 971.517 € zugrunde gelegt. 4 Hiergegen hat die Klägerin mit am 16....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV E 8/15
...Umfasst der Anspruch auf Kostenerstattung nicht nur Rechtsanwaltsgebühren, sondern auch verauslagte Gerichtskosten, und berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert, ist sowohl eine Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG als auch eine solche nach § 33 RVG erforderlich. 8 b) Ist über die für die Kostenerstattung maßgebliche Wertfestsetzung noch nicht...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 288/11
...Gerichtskosten für die Rechtsmittelverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung der zur Durchführung der Rechtsmittelverfahren notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin findet nicht statt. Der Gegenstandswert für das gesamte Verfahren wird unter Abänderung des Beschlusses der 2. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz vom 10....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 20/11
...Gerichtskosten für die Rechtsmittelverfahren werden nicht erhoben. Die zur Durchführung der Rechtsmittelverfahren notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin werden dem Schuldner auferlegt. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 61.355,03 € festgesetzt, § 131 Abs. 4, § 30 Abs. 1 KostO....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 100/10
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Land Mecklenburg-Vorpommern auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €. I. 1 Der Beschwerdeführer, ein ghanaischer Staatsangehöriger, reiste am 22....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 106/14
...Daraufhin hat die Kostenstelle des Bundesfinanzhofs (BFH) durch Kostenrechnung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 1, 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) nach Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 GKG die Gerichtskosten mit 50 € gegen den Rügeführer angesetzt. Mit Beschluss vom 22....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V S 23/12
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Märkischen Kreis auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €. I. 1 Der Betroffene ist ghanaischer Staatsangehöriger. Anfang 2012 reiste er in die Bundesrepublik Deutschland ein....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 22/16
...April 2011 hat das Landgericht die von dem Beklagten an die Klägerinnen zu erstattenden Kosten unter Ausgleichung der Gerichtskosten auf 1.442,49 € festgesetzt. Die Klägerinnen haben außergerichtlich am 10....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 548/11
...Die Gerichtskosten richten sich nach Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (GKG) i.d.F. des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 --BGBl I 2013, 2586-- (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Die Anhörungsrüge als selbständiges Verfahren der FGO ist eine Rechtsstreitigkeit i.S. des § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. Senatsbeschluss vom 31....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 11/14
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Landeshauptstadt Hannover auferlegt. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 175/16
...Die Gerichtskosten erster Instanz tragen die Gläubigerin und die Schuldnerin zu 1 je zur Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten erster Instanz tragen die Gläubigerin diejenigen des Schuldners zu 2 und die Schuldnerin zu 1 die Hälfte derjenigen der Gläubigerin. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten erster Instanz selbst....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 43/11