...Die Beschwerdebegründung wirft keine höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts auf, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme. 4 Die von der Klägerin für klärungsbedürftig gehaltene Frage: "Überspannt es die Beweisanforderungen, wenn von einem jüdischen Antragsteller, der die Beteiligung an einem Unternehmen...