...In Bezug auf die Berechnung der Sprinterprämie sei zu berücksichtigen, dass die Beklagten bereits ab dem Beginn des Ruhenszeitraums Kosten gespart hätten. 6 Die Klägerin hat zuletzt beantragt, 1. die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Mai 2012 in Höhe von 69.083,77 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 37.288,98 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über...