...Das bedeutet jedoch nicht, dass das Verwaltungsgericht einen Schadensausgleich zu Unrecht angenommen hat, weil Gegenstand der Schadensfeststellung die Wegnahme des Anteils an den von der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand gehaltenen Grundstücken war, während ein früher zum Erbe gehörendes Grundstück zurückübertragen worden ist....