...Soweit sich die Klage auf das Verfahren S 35 KA 689/01 = L 3 KA 472/03 beziehe, schließe Art 23 Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGG) vom 24.11.2011 (BGBl I 2302) den zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes für den vorliegenden Fall aus. 6 Für abgeschlossene Verfahren - wie das Verfahren S 35 KA 689/01 = L 3 KA 472/03, das spätestens...