...Die pauschale Behauptung, die Beweiserhebung hätte die Richtigkeit des Inhalts des Schreibens ergeben, reicht dazu nicht aus. 11 c) Der Vortrag der Klägerin, der Verfasser des Schreibens habe keine genaue Kenntnis oder Erinnerung an den Aktienbesitz haben müssen, da der Begriff der Sperrminorität jeden Aktienbestand von mehr als 25 % und weniger als 50 % der Aktien bezeichne, ist ebenso wie das weitere...