...Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten“ 5 nach § 37 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG als nicht unterscheidungskräftige Angabe zurückgewiesen, weil die als „Familientag“ verständliche Anmeldemarke vom angesprochenen Publikum lediglich als beschreibende Angabe dahingehend verstanden würde, dass die vorgenannten Waren und Dienstleistungen für die ganze Familie besonders geeignet seien. 6 Die hiergegen eingelegte Erinnerung...