...Eigenschaften der beanspruchten Dienstleistungen dienen kann (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), sondern die die Art eines Unternehmens bezeichnet, und die angemeldete Marke auch nicht ersichtlich zur Täuschung des Verkehrs geeignet ist (§§ 8 Abs. 2 Nr. 4, 37 Abs. 3 MarkenG), da es sich bei der Anmelderin um ein in der Stadt Braunschweig ansässiges Versorgungsunternehmen handelt, das ganz oder mehrheitlich im Eigentum...