...Aus der bloßen Verwendung einer Internet-Domain lasse sich nicht erkennen, für welche der behaupteten Dienstleistungen die Widersprechende einen konkreten Umsatz erzielt habe. Die Widersprechende habe somit keine Angaben zu gegen Entgelt vorgenommenen Tätigkeiten im behaupteten Geschäftsbereich gemacht. 13 Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Widersprechenden....