Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 25/11
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 104 400 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 7/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 10/11
1. Dem zuständigen Geheimschutzbeauftragten steht bei der Entscheidung, ob in der Person eines Soldaten ein Sicherheitsrisiko festzustellen ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Bestätigung der bisherigen ständigen Rechtsprechung, z.B. im Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291). 2. Zur Wertung von außerdienstlich begangenen Straftaten im Straßenverkehr als Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 12/11
1. Werden die nicht-ständigen Mitglieder der Auswahlkonferenz für den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes nicht rechtzeitig vor dem Konferenztermin bekanntgegeben, folgt daraus noch keine Verletzung geschützter Rechte eines Bewerbers um den Laufbahnwechsel. 2. Das Auswahlverfahren für den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 46/10
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 29/11
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. November 2010 wird verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 14/11
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. März 2011 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 22/11
Auch nach Abschluss des laufenden Verfahrens kann der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 14/11
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. August 2010 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 BN 1/10
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. November 2010 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 8/11
1. Die zur Präklusion von Einwendungen anerkannter Naturschutzvereinigungen gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002 von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 4.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 4 S. 27 f.) sind auf die spezialgesetzliche Neuregelung des § 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG uneingeschränkt übertragbar. 2. Die danach an Einwendungen der Naturschutzvereinigungen zu stellenden Substantiierungsanforderungen sind mit Art. 10a Abs. 1...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 12/10
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 8/11, 10 B 8/11 (10 C 6/11)
1. Die Rüge sachlicher Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde und des Vorhabenträgers unterliegt nicht der Einwendungspräklusion. Sie bleibt aber in der Sache ohne Erfolg, wenn ein etwaiger Zuständigkeitsmangel Teile des Planvorhabens betrifft, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit den Einwirkungen des Vorhabens auf Rechte oder Belange des Klägers stehen. 2. Will sich der durch ein Planvorhaben enteignend Betroffene die Rüge einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange offen halten,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 14/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 21/10
1. Ein Berufsverband für die Soldaten der Bundeswehr ist grundsätzlich nicht berechtigt, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren feststellen zu lassen, dass in eine Personalratswahl bei einer militärischen Dienststelle Soldaten einer bestimmten Untergliederung einzubeziehen sind. 2. Gewerkschaften sind ausnahmsweise befugt, die Personalratsfähigkeit einer Dienststelle gerichtlich klären zu lassen, wenn sich ein rechtswirksames Wahlanfechtungsbegehren erledigt hat. 3. Eine...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 16/10