Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Ein Kommanditist scheidet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen auch dann aus der Kommanditgesellschaft aus, wenn zugleich über das Vermögen der Kommanditgesellschaft selbst das Insolvenzverfahren eröffnet wird. 2. Scheiden alle Gesellschafter bis auf einen aus einer Kommanditgesellschaft aus, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation, und ihr Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 10/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 BN 1/11, 7 BN 1/11 (7 CN 1/11)
1. Eine Werbung für das staatliche Sportwettenmonopol, die in stimulierender Weise auf herausragende Sportereignisse Bezug nimmt, ist unzulässig. Gleiches gilt für die Verknüpfung - auch rein informativer - Hinweise auf bestimmte Sportereignisse mit der Ankündigung höherer oder zusätzlicher Gewinnchancen. Unzulässig ist auch eine Aufmachung, die dem Empfänger Entscheidungsdruck suggeriert. 2. Wird die unionsrechtlich gewährleistete Dienst- oder Niederlassungsfreiheit durch die Errichtung eines...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 11/10
In der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages auf Null liegt keine positive Feststellung der Gewerbesteuerpflicht, die nach § 2 Abs. 1 IHKG Tatbestandswirkung für die Festsetzung von Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer hätte. Dazu wäre die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich (wie Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 46.74 - BVerwGE 51, 169 <172> = Buchholz 401.5 § 17a GewStG Nr. 2).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 23/10
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2011 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 50 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 18/11
1. Eine Werbung für das staatliche Sportwettenmonopol, die in stimulierender Weise auf herausragende Sportereignisse Bezug nimmt, ist unzulässig. Gleiches gilt für die Verknüpfung - auch rein informativer - Hinweise auf bestimmte Sportereignisse mit der Ankündigung höherer oder zusätzlicher Gewinnchancen. Unzulässig ist auch eine Aufmachung, die dem Empfänger Entscheidungsdruck suggeriert. 2. Wird die unionsrechtlich gewährleistete Dienst- oder Niederlassungsfreiheit durch die Errichtung eines...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 12/10
Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 15. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 3 778,24 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 22/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 27/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 28/10
1. § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) ist mit Blick auf die zwingend gebotene Beachtung der flüchtlingsrechtlichen Ausschlussgründe nach Art. 12 Abs. 2, Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2004/83/EG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass bei Vorliegen solcher Ausschlussgründe der Widerruf einer vor Inkrafttreten der Ausschlussregelungen ausgesprochenen Flüchtlings- und Asylanerkennung zulässig und geboten ist. 2. Der Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling nach § 3 Abs....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 26/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 9/11
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. April 2011 werden verworfen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 16/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 35/11, 5 B 35/11 (5 C 13/11)
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. April 2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 500 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 20/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 5/11, 8 B 5/11 (8 C 7/11)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 26/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 13/11, 5 B 13/11 (5 C 12/11)