...Juli 2010 erklärte der Antragsteller, dass die Tatsache, dass er in China gelebt habe, der Bundeswehr bereits bei seiner Bewerbung bekannt gewesen sei. Er halte die jetzt erfolgte Erklärung, es bestehe ein Verfahrenshindernis für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung, deshalb für eine grobe Täuschung....