Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind nach der Gleitzonenformel zu berechnen, wenn sich das Arbeitsentgelt aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung auf einen Betrag innerhalb der Gleitzone verringert.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 4/18 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. November 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 393/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 2/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. März 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 3/18 B
1. Die allgemeine Leistungsklage des Vermieters eines Arbeitslosengeld II-Beziehers zur Verfolgung von dessen Ansprüchen gegen das Jobcenter ist unstatthaft, solange der in diesem Verhältnis erforderliche Verwaltungsakt nicht ergangen ist. 2. Zahlungsansprüche des Vermieters aus einem gesetzlich begründeten Schuldbeitritt des Jobcenters zur mietvertraglichen Zahlungsverpflichtung eines Arbeitslosengeld II-Beziehers bestehen nicht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 38/17 R
Liegt zwischen abschlagsbehafteter und abschlagsfreier Altersrente ein Abstand von vier Monaten, ist der Verweis auf die Altersrente mit Abschlägen unbillig, weil die Möglichkeit der Altersrente ohne Abschläge "in nächster Zukunft" besteht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 1/18 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. September 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 24/17 R
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 15. März 2017 aufgehoben, soweit die Berichtigungsbescheide der Beklagten vom 16. Mai 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. September 2014 (Quartal IV/2013), vom 26. November 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2014 (Quartal II/2013) und vom 16. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2014 (Quartal III/2013) geändert und die Beklagte zur...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 47/17 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 1. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 26/17 R
Ein völlig ungeeigneter und unstatthafter Rechtsbehelf gegen einen Beschluss, der ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit rechtskräftig zurückweist, hindert den abgelehnten Richter nicht, in der Sache zu entscheiden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 12/18 C
Der Klägerin wird wegen der Versäumung der Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 12. Dezember 2017 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 12. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 15/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 1. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 5/18 B
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 7/18 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 2/18 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 98/17 B
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 27/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15 116,14 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 78/17 B