Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 11. Januar 2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Klägers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 erneut abschließend zu entscheiden. Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.