In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung … … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung am Mittwoch, den 14. Dezember 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder, des Richters Dipl.-Ing. Baumgardt und des Richters Dipl.-Ing. Hoffmann beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.