In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2004 010 602.9-23 … hat der 8. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 2. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. phil. nat. Zehendner sowie die Richter Dr. agr. Huber, Heimen und Dipl.-Ing. Brunn beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.