In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 025 983.4 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Mai 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 16 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 2. Februar 2015 aufgehoben.