In der Patentnichtigkeitssache betreffend das europäische Patent 1 099 339 (DE 699 03 438) hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni 2017 unter Mitwirkung der Richterin Hartlieb als Vorsitzende sowie der Richter Dipl.-Ing. Baumgardt, Heimen, Dipl.-Ing. Hoffmann und der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 1 099 339 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik...