Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VII Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist typischerweise jedenfalls dann notwendig, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist (Fortführung der Rechtsprechung im Anschluss an den Beschluss vom 31. März 2010 - 10 ZA (pat) 5/08 zu 10 Ni 8/07 (EU), BPatGE 51, 225 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III = GRUR 2010, 371 = Mitt. 2010, 318).