In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 025 027.6 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 1. August 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth beschlossen: Auf die Beschwerde des Anmelders wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 25. März 2015 aufgehoben.