In der Beschwerdesache … betreffend die international registrierte Marke IR 1 225 390 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der mündlichen Verhandlung vom 18. September 2018 durch die Richterin Werner als Vorsitzende, den Richter Paetzold und die Richterin Bayer beschlossen: Die Beschwerde der Markenanmelderin wird zurückgewiesen.