In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 694 547 (DE 695 09 173) hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Schramm sowie der Richter Guth, Dipl.-Chem. Dr. Egerer, Dipl.-Chem. Dr. Wismeth und Dipl.-Chem. Dr. Freudenreich für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 694 547 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für...