1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 20. August 2018 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im gesamten Strafausspruch, b) im Maßregelausspruch nach § 64 StGB, c) soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung unterblieben ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...