Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Eine Beschwerde gegen einen noch nicht vollstreckten Haftbefehl hat grundsätzlich nicht schon allein deswegen Erfolg, weil die Staatsanwaltschaft Einsicht in die die Haftentscheidung tragenden Aktenteile verweigert hat. Es ist auch nicht veranlasst, die Beschwerdeentscheidung zurückzustellen, bis eine Akteneinsicht ohne die Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 5/19
1. Auf die Revision des Angeklagten L. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 26. September 2018, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Auf die Revision des Angeklagten F. wird das vorgenannte Urteil dahin geändert, dass a) - der Angeklagte F. der Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 87/19
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 3/19
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 10/18
Die Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten erfordert keinen Nachweis des Gläubigers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegenüber dem Drittschuldner (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09, NJW 2010, 1674; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 58/18
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 4/19
1. Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setzt nach § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG eine sowohl ordnungsgemäße als auch rechtzeitige Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments voraus. 2. Der Versagungsgrund des § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG entfällt nicht dadurch, dass der Beteiligte nach Erlangung der Kenntnis von der ausländischen Entscheidung keinen nach der Verfahrensordnung des Ursprungsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 311/17
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 1/19
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  3. II ZA 6/18
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 7. September 2018 wird verworfen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 135/19
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 19. März 2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 350.000 €.
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  3. XI ZR 233/18
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  3. II ZA 4/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 14. März 2018, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von einer Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
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  3. 3 StR 383/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 3. August 2018 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zu Recht hat das Landgericht den Angeklagten R. im Fall B.II.1 der Urteilsgründe auch wegen tateinheitlich begangenen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 23/19
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 7/18
1. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben - auch ein leidensbehaftetes Weiterleben - als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht herleiten. 2. Schutzzweck etwaiger Aufklärungs- und Behandlungspflichten im Zusammenhang mit...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 13/18
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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  3. II ZA 5/18
Kaffeekapseln 1. Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten. 2. Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV. 3. In Kaffeekapseln enthaltenes Kaffeepulver wird im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV nach Gewicht angeboten. 4. Von verschiedenartigen Erzeugnissen im Sinne...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 85/18
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 10. Zivilsenat - vom 18. Juni 2018 wird auf Kosten der Antragsteller als unzulässig verworfen. Gegenstandswert: 640.000 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 51/18
1. Treibt der Gerichtsvollzieher vom Schuldner die Forderung des Gläubigers einschließlich der Kosten bei, ist die Zwangsvollstreckung beendet. Damit entfällt für den Schuldner das Rechtsschutzbedürfnis für seinen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls, der zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassen worden ist. 2. Der Schuldner hat allerdings dann ein Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft, wenn es zu...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 63/18