Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landau (Pfalz) vom 21. Juni 2018, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.