Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 26. September 2018 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 677/18
Die vorformulierte Klausel in einem Kaufvertrag über einen Kommanditanteil an einer Fondsgesellschaft "Für Umstände, die die Kommanditistenhaftung vor dem Stichtag begründen, steht der Verkäufer ein, für Umstände, die die Kommanditistenhaftung ab dem Stichtag begründen, steht der Käufer ein. Die Parteien stellen sich insoweit wechselseitig frei." ist nicht klar und verständlich und deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 BGB unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 413/18
Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 298/16
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 28. Mai 2018 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 19. September 2017 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 145/18
§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 105/18
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Landes Hessen, vertreten durch das Polizeipräsidium S. , wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27. September 2018 - 20 W 212/18 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 53/18
Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe - Zivilkammer XIX - vom 5. Juni 2018 aufgehoben. Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung gewährt. Die Sache wird zur Sachentscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 97/18
1. Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG die absolute Obergrenze des Geschäftswerts bildet, der Summe der Einzelverkehrswerte der Wohnungseigentumsrechte aller klagenden Wohnungseigentümer. 2. Die Wertgrenze des § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt sich bei einer subjektiven Klagehäufung nach der Summe der Einzelinteressen aller Kläger und der auf ihrer Seite Beigetretenen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 120/17
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. Dezember 2017 wird auf Kosten der Kläger als unzulässig verworfen. Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 10.510,50 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 27/18
Zu den Anforderungen an die Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit einem verfahrensbeendenden Vergleich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 47/17
Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 111/18
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Mai 2018 wird auf Kosten der Klägerin verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 10.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 127/18
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. Dezember 2017 wird auf Kosten der Kläger als unzulässig verworfen. Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 17.161,20 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 29/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 26. September 2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 81/19
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10. April 2018, soweit es ihn betrifft, im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechts-mittels und die hierdurch entstandenen notwendigen Aus-lagen der Nebenkläger, an eine andere Jugendstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 582/18
Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens regelmäßig nur vor, wenn der Beklagte dieses innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt und er in seiner Verteidigungsanzeige weder einen klageabweisenden Antrag angekündigt hat noch dem Klageanspruch auf sonstige Weise entgegengetreten ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 54/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 25. April 2018, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 23.000 € angeordnet wird, wobei er als Gesamtschuldner haftet. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 452/18
1. Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er - neben der fachlichen Qualifikation - auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. 2. Die persönliche Eignung eines Betreuers ist unteilbar und muss sich daher auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten erstrecken.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 334/18
1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG kommt einer Rechtsfrage nicht zu, wenn sie zwar vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aber einhellig beantwortet wird und die hierzu in der Literatur vertretenen abweichenden Meinungen vereinzelt geblieben sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047). 2. Das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 544/18
Mit der "nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung" zielt das Gesetz nicht auf konkrete Eigenschaften der Kaufsache ab, die sich der Käufer vorstellt, sondern darauf, ob die Sache für die Nutzungsart (Einsatzzweck) geeignet ist, den die Parteien dem Vertrag zugrunde gelegt haben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 213/18